SID-SEESEN - SID - STEINHOFF INDUSTRIE-DIENSTLEISTUNGEN | Feuerwehrpläne | Laufkarten | Brandschutzverordung | Rettungspläne | Fluchtpläne

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SID
Steinhoff Industrie-Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen finden in der Industrie und in öffentlichen Einrichtungen
(z. B. Kindertagesstätten, Schulen, städtischen Gebäuden, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Parkhäusern, Stadthallen, Gaststätten, Hotels, Jugendherbergen) Anwendung.



LEISTUNGSÜBERSICHT
Wir erstellen und pflegen Ihre brandschutztechnische Dokumentation.

Um Ihnen eine qualifizierte Arbeitsleistung anbieten zu können, bringen wir unser Fachwissen durch ständige Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen auf den aktuellsten Stand.

Unsere Zuverlässigkeit und Flexibilität sprechen für eine hohe Kundenzufriedenheit.

Wir bieten und sichern Ihnen eine schnelle, termingerechte und sorgfältige Ausführung aller Aufträge zu.

Grundsätzlich stellen wir unseren Kunden digitale Datensätze der erstellten Pläne im PDF-Format zur Verfügung.

Zwecks Weiterverarbeitung können Sie als Kunde die Übergabe der digitalen Datensätze im DWG-Format beauftragen.

Für die Richtigkeit der Gebäudegrundrisse sowie der Positionierung aller verwendeten Symbole auf den erstellten Plänen, ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich.




Flucht- und Rettungspläne
Wir erstellen Ihre Flucht- und Rettungspläne nach aktueller DIN ISO 23601 und ASR A1.3.

Zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen werden digitale Gebäudegrundrisse im DWG-Format verarbeitet.

Wenn erwünscht, erfolgt die Erarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen nach einer Vorortbegehung.

Die Lieferung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt auf qualitativ hochwertigem Papier im gewünschten Format (DIN A4, DIN A3, DIN A2, DIN A1).




Feuerwehrpläne
Wir erstellen Ihre Feuerwehrpläne nach aktueller DIN 14095 mit den graphischen Symbolen für das Feuerwehrwesen der aktuellen DIN 14034.

Zur Erstellung von Feuerwehrplänen werden digitale Gebäudegrundrisse im DWG-Format verarbeitet.

Wenn erwünscht, erfolgt die Erarbeitung von Feuerwehrplänen nach einer Vorortbegehung und in Absprache mit der zuständigen Ortsfeuerwehr sowie dem Landkreis.

Die Lieferung der Feuerwehrpläne erfolgt auf gewünschtem Material im geforderten Format lt. DIN 14095.




Feuerwehr-Laufkarten
Als Feuerwehrlaufkarten werden in Deutschland Hinweisformulare bezeichnet, die der Feuerwehr bei Alarmauslösung in zumeist öffentlichen Gebäuden oder größeren Unternehmen den Weg von der Brandmelderzentrale bis zum ausgelösten Brandmelder aufzeigen.

Wir erstellen für Sie objektspezifische Feuerwehr-Laufkarten nach aktueller DIN 14675 und nach Vorgaben der örtlichen Feuerwehr.

Die Laufkarten sind in DIN A4 oder in DIN A3 gehalten. Dies kann von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich festgelegt werden.

Die Festlegung erfolgt i. d. R. in die gültigen technischen Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen des jeweiligen Landkreises oder der Berufsfeuerwehr.

Zu finden sind sie in der Nähe der Brandmeldeanlage in einem Aufbewahrungs-kasten.

Die Karten sind Voraussetzung zur Aufschaltung der Brandmeldeanlage bei der zuständigen Feuerwehr. Je Meldergruppe wird eine Feuerwehr-Laufkarte benötigt.

Die Lieferung der Feuerwehr-Laufkarten erfolgt laminiert oder auf wetterfester weißer Folie im gewünschten Format.




BRANDSCHUTZORDNUNG
Eine Brandschutzordnung beinhaltet vielfältige Verhaltensregeln für den Evakuierungsfall und zur Verhütung von Bränden im Betrieb.

Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.

Eine als geeignete und ausreichend anerkannte Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung wird durch die DIN 14096 vorgegeben.


Teil A
Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage (Bewohner, Beschäftigte und Besucher) und beschreibt stichwortartig einfache Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall.

Der Teil A ist als Aushang entsprechend den Vorgaben zu gestalten und umfasst in der Regel nicht mehr als eine Seite.


Teil B
Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter der baulichen Anlage.

Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen.

Die Brandschutzordnung Teil B wird als Merkblatt oder als Broschüre an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten, ausgehändigt
(z. B. Bewohner oder Beschäftigte).


Teil C
Teil C der Brandschutzordnung gilt für Personen, denen besondere Brandschutzauf-gaben übertragen worden sind (Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure, Brandschutzhelfer, Hausfeuerwehr, Techniker).



Kontakt
BRIGITTA STEINHOFF
INDUSTRIE-DIENSTLEISTUNGEN

Wilhelmshöher Straße 7
38723 Seesen

Tel.: +49 176 89242237



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